Wer hat Anspruch auf einen Berlinpass BuT?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Welche Vorteile bietet der Berlinpass BuT für Kitas?
- Die vollständige Bezahlung der Kosten für Mittagessen in Höhe von 23€.
- Die vollständige Übernahme der Kosten für Wandertage/Ausflüge und Kitafahrten.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung.
Wie bekomme ich den Berlinpass BuT?
Um den Berlinpass-BuT zu bekommen, muss beim Jobcenter für Kitakinder oder Kinder in der Kindertagespflege mit Anspruch auf den Berlinpass BuT nur eine Bescheinigung über den Kitabesuch oder der Betreuungsvertrag vorlegt werden. Das Jobcenter stellt dann den Berlinpass-BuT ohne Passfoto aus und schickt Ihnen diesen per Post zu.